Updated: 27.04.2008; 13:11:08.


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In Wirklichkeit ist die Realität ganz anders!

 

 Freitag, 11. April 2003

»Wer die amerikanische Kriegspropaganda der letzten Wochen auch nur halbwegs aufmerksam verfolgt hat, muss sich spätestens jetzt fragen: Wo sind eigentlich die Massenvernichtungswaffen, mit denen Saddam Hussein angeblich die ganze Welt derart bedroht haben soll, dass die USA Bagdad bombardieren mussten? Weshalb hat das Regime diese Waffen gegen die ansonsten weit überlegenen Gegner nicht eingesetzt, wie von amerikanischen Regierungsvertretern und Militärs wieder und wieder heraufbeschworen?

Eine zugespitzte Antwort auf diese Fragen gab schon vor dem Krieg eine Moskauer Zeitung: Der amerikanische Angriff auf den Irak komme bestimmt, die USA müssten sich mithilfe der UN-Inspektoren nur erst noch davon überzeugen, dass Saddam wirklich keine Massenvernichtungswaffen habe.«

[Kommentar von Roland Heine in der Berliner Zeitung]

via Rollberg


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Kein einstweiliger Rechtsschutz gegen Spam. Für große Überraschung und Verärgerung hatte im März ein Beschluss des Landgerichts Düsseldorf gesorgt. Dieses hatte einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen den Versender von unerwünschten Werbe-E-Mails abgewiesen. Begründet hatte das Gericht seine Entscheidung damit, dass nicht jede Spam-Mail automatisch rechtswidrig sei, wenn diese »nach ihrem Inhalt lediglich einen vorstellenden Charakter des Leistungsangebots« habe. Diese Entscheidung stand im Widerspruch zu dem überwiegenden Teil der bisherigen Rechtsprechung.

In dieser Angelegenheit hat nunmehr auch das Oberlandesgericht Düsseldorf per Beschluss (Aktenzeichen: I-15 W 25/03) (PDF Icon, 51,2 KB) entschieden. Der Einschätzung der Vorinstanz hinsichtlich der Rechtswidrigkeit von unerwünschten Werbe-Mails mochten sich die Düsseldorfer Richter nicht anschließen und ließen diese Frage in dem Beschluss ausdrücklich offen. Im Ergebnis bestätigte das OLG jedoch die Ablehnung der Verfügung.

via Schockwellenreiter


Kommentar? []  trackback []   Google It!     7:51:32 PM

 


Ein Eroberungsfeldzug (vgl. Content is King! oder die Diktatur des Kleingedruckten) wurde von der Medienindustrie erfolgreich als Abwehrschlacht verkauft, eine unbegrenzte Ausweitung der Rechte der Medienindustrie über Konsumenten, Bibliotheken und Universitäten als »Schutz vor Piraterie«. Für seriöse Wissenschaftler wird das neue Urheberrecht eher ein Verlust als ein Gewinn, da sie in Zukunft für jeden Blick in einen Aufsatz von den Verlagen zur Kasse gebeten werden können.

Die Süddeutsche titelte daher zu Recht: Ausstieg aus der Wissensgesellschaft.

via: Telepolis News  via: Schockwellenreiter


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