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Montag, 24. Dezember 2007
Wer glaubt, dass die Marktwirtschaft
insofern optimal funktioniert, als sie die Grundversorgung mit
festnotwendigen Gütern sichert, der möge ab zwei Tage vor dem
Fest, einschließlich Heiligabendmorgen, versuchen, in
Berlin-Mitte, -Kreuzberg oder -Neukölln Folgendes zu erwerben:
- Frische Minze,
- frischen Thymian,
- Baumkerzen und
- italienischen Brandy einer speziellen, aber nicht
ungewöhnlichen Marke.
Im Übrigen: Frohes Fest! ;-)
Freitag, 9. Februar 2007
Die
große Koalition muss die Erbschaftssteuer gerechter regeln
"Was Du ererbt hast von Deinen Vätern, erwirb es, um es zu
besitzen", dichtete Goethe im Faust. Eine hehre Vorgabe, von der im
deutschen Erb- und Eigentumsrecht nur übrig geblieben ist, dass
man grundsätzlich zu versteuern hat, was man von irgendjemandem
erbt. Mit welchem Anteil - darüber schwelt seit Jahren Streit, den
das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vergangene Woche in die
nächste Runde befördert hat.
Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht sieht vor, zunächst den
Wert der Erbschaft zu ermitteln, von diesem dann nach
Verwandtschaftsgraden abhängige Freibeträge abzuziehen und
den Restwert nach einem progressiven, das heißt prozentual
ansteigenden Tarif zu versteuern. Die letzten beiden Schritte
ließ das BVerfG unangetastet. Es verwarf jedoch das Verfahren,
mit dem der Wert der Erbschaft ermittelt wird. Das maßgebliche
Bewertungsgesetz orientiert sich zwar grundsätzlich am so
genannten Verkehrswert, also dem Wert, den das entsprechende
Vermögen bei einer Veräußerung erzielen würde. Bei
Bargeld ist dies die konkrete Summe, bei Aktienbeständen etwa der
Börsenwert zum Tag der Erbschaft. Betriebsvermögen oder
Grundeigentum hat aber keinen vergleichbaren aktuellen "Marktpreis",
weil ein konkretes Unternehmen oder ein Haus nicht täglich
bewertet wird. Bislang war daher etwa für Grundeigentum
überwiegend der Ertragswert, bei Betriebsvermögen der
Steuerbilanzwert maßgeblich.
Dies führt zu deutlichen Ungleichbehandlungen etwa von Bargeld-
und Betriebsvermögen, dessen Erbschaft je nach der
steuerbilanzrechtlichen Kreativität der Unternehmensführer
unter Umständen gar nicht besteuert wurde. Kauft ein Unternehmen
beispielsweise teure Maschinen, kann diese Investition abgeschrieben
werden, was gemäß Steuerbilanz den Wert des Betriebs senkt -
die Maschinen sind aber noch da. Noch gravierender schlägt der
Geschäfts- oder Firmenwert zu Buche. Ein erfolgreiches Unternehmen
macht sich mit seinen Produkten einen Namen und baut
Geschäftsbeziehungen auf, die weitere Gewinne erwarten lassen.
Insbesondere bei Dienstleistungsunternehmen ist dieser "goodwill"
wesentlich wertvoller als der rein materielle Wert der Güter. Er
wird aber erb- bzw. schenkungssteuerrechtlich nicht
berücksichtigt. Die Erben erfolgreicher Unternehmen werden dadurch
gegenüber den Betrieben, denen es nicht so gut geht, bevorzugt.
Damit soll nach dem Willen des BVerfG aufgrund des
verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebots nun bis spätestens
Ende 2008 Schluss sein - bis dahin gilt das alte Recht weiter. Die
Richter haben dem bisherigen Erbschaftssteuerrecht übelste Noten
erteilt. Es sei wertungswidersprüchlich, vom Ansatz her
ungeeignet, völlig ungleichmäßig und willkürlich.
Und dennoch ließen sie die Möglichkeit offen, bei
"ausreichenden Gemeinwohlgründen" den Erwerb bestimmter
Vermögensgegenstände zu begünstigen. Darüber,
welche das in welchem Umfang sein könnten, dürfte sich die
große Koalition jedenfalls hinter den Kulissen heftig streiten.
Die Union setzt sich schon seit langem dafür ein, dass der Erwerb
von Betriebsvermögen entlastet wird. Erben von Unternehmen ihrer
Eltern oder Großeltern werden nun auch wie geplant von der
Erbschaftssteuer befreit, wenn sie den Betrieb zehn Jahre lang
fortführen. Der SPD dürfte eher an einer tatsächlich
gleichmäßigen Besteuerung aller Vermögensarten gelegen
sein. Unstreitig sollen die Freibeträge wohl so ausgestaltet sein,
dass das berühmte Eigenheim der Eltern nahezu erbschaftssteuerfrei
bleibt. Und es steht zu erwarten, dass die Notare in den nächsten
Monaten sehr viel zu tun haben, weil die Erblasser die möglicher
Weise schon vor 2008 höhere Bewertung ihrer Betriebe oder
Grundstücke vermeiden können, indem sie die Objekte jetzt
rasch an ihre Erben verschenken.
Ob und in welchem Umfang eine Erbschaft besteuert wird, drückt das
Verhältnis der Gesellschaft zur Dichotomie von Gleichheit und
Freiheit aus. Unter Gleichheitsaspekten leidet jeder
Erbschaftssteuersatz von unter 100 Prozent unter erheblichem
Begründungsmangel. Es ist nicht darstellbar, warum ein Mensch
nicht aufgrund eigener Kraft, sondern durch den ökonomischen
Erfolg seiner Eltern reich wird, jemand mit ärmeren oder gar
keinen Eltern aber "Pech hat". Eine vollkommen freiheitliche Ordnung
hingegen profitiert gar nicht davon, dass jemand stirbt und
Vermögenswerte hinterlässt. Die Abstufungen dazwischen
zeigen, in welchem Maße der Gesetzgeber nach einem Tod das frei
werdende Kapital an die Allgemeinheit - von der es ursprünglich
stammte - zurückfließen lassen oder eine willkürliche
Akkumulation fördern will. Das BVerfG verhindert jedenfalls
für die Zukunft, dass unterschiedliche Wege zum Wohlstand ungleich
behandelt werden. Man darf gespannt sein, inwieweit sich die
große Koalition an dem Geist des Urteils ausrichtet.
Sebastian Lovens
( aus dem Freitag von heute)
Donnerstag, 1. Februar 2007
Ich bitte allerdings zu beachten,
dass Reklamationen nur innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung
berücksichtigt werden können!
(Vielen Dank an D. für dieses kirchenökonomische Kleinod!)
Donnerstag, 25. Januar 2007
Am 1. 1. 2007 einen Neujahrsgruß aus dem Urlaub per SMS
verschickt? Aha, der Absender war in der Türkei und die
Roaming-Kosten haben ihn nicht abgeschreckt. Die Empfängerin
scheint ihm also wichtig zu sein. Wie viele Kontakte gab es denn in den
letzten vier Monaten? - Vom Festnetztelefon aus mit einer
ausländischen Botschaft gesprochen, und das zum dritten Mal in
fünf Wochen? Moment! Wo will der hin? - Schon die dritte E-Mail an
eine Beratungsstelle für psychosoziale Hilfe gesandt? Na, die
Zuverlässigkeit der Absenderin für den öffentlichen
Dienst überprüfen wir noch mal!
Wenn es nach dem Willen der Bundesregierung geht, können sich
unter anderem Polizei und Staatsanwaltschaft mit diesen Fragen
theoretisch bald vertieft beschäftigen. Und ein naiver Schelm, wer
glaubt, dass die so genannten Verfassungsschutzeinrichtungen auf die
Antworten keinen Zugriff hätten. Möglich macht dies die
Vorratsdatenspeicherung, die nach dem Willen von Bundesjustizministerin
Brigitte Zypries (SPD) schon bald in Deutschland nicht nur erlaubt,
sondern verpflichtend sein soll. Gemäß eines
Referentenentwurfes aus ihrem Hause müssten die Anbieter von
Telekommunikationsdienstleistungen speichern, wer mit wem im letzten
halben Jahr per Fest- oder Mobiltelefon Kontakt hatte. Bei
Mobilkontakten würde auch der jeweilige Standort des Benutzers
festgehalten, die Aufzeichnung von Internetverbindungsdaten soll bis
2009 folgen.
Das soziale Leben vollzieht sich immer prägnanter im virtuellen
Raum: Millionen von Kurznachrichten und E-Mails sprechen ihre eigene
Sprache. Kommunikation und soziale Interaktion jenseits von Telefonie,
Mobilfunk, E-Mail-Verkehr etc. ist nur nachvollziehbar, indem
körperliche Bewegungen wahrgenommen werden: Wer hat wen wann
getroffen? Dies erfordert eine Observation unter hohem Aufwand, die bei
vielen das Missbehagen auslösen würde, geheimdienstlich
überwacht zu werden. Ruft man dagegen jemanden an, scheint man
unbeobachtet zu sein. Durch die Vorratsspeicherung aber lässt sich
noch sechs Monate lang alles rekonstruieren, der mehrdimensionale Raum
elektronischer Kommunikation wird kartografiert. Die Zeiträume der
Verbindungen werden nachvollziehbar, durch die Standortbestimmung der
Mobilkontakte lassen sich Bewegungsprofile erstellen. Wer um 10 Uhr
eine Kurznachricht von Berlin aus verschickt hat und um 14 Uhr seine
Mailbox von Hamburg aus abhört, wird wohl gereist sein.
Schließlich sieht die Vorratsdatenspeicherung vor, auch die
IP-Adressen von Internetzugängen aufzuzeichnen - individuelle
Nummern, die unabhängig vom Provider vergeben werden und den
aufrufenden Rechner identifizieren. Schon mit einfachsten Mitteln
lässt sich dadurch belegen, wer wann wie lange eine Seite
aufgerufen hat. Davor sind auch die Besucher von Seelsorge- oder
Rechtsanwaltsseiten nicht geschützt.
Die Vorratsdatenspeicherung markiert einen zweifachen Paradigmenwechsel
in der Überwachung. Zum einen bedient sich der Staat in weitaus
größerem Maße als bisher bei privaten Anbietern. Die
Datenspuren jedes Telekommunikationsbürgers verbleiben für
ein halbes Jahr bei den privaten Dienstleistern - ohne weitergehende
politische Kontrolle und ohne die Möglichkeit, etwa nach den
Vorschriften des Informationsfreiheitsgesetzes zu überprüfen,
welche Daten gespeichert worden sind. Keine Datenschutzbehörde
dürfte zudem über ausreichende Mittel verfügen, um den
diskreten Umgang der Unternehmen mit den Daten sicherzustellen.
Zum anderen wird der Grundsatz aufgegeben, nach dem nur konkrete
Verdachtsmomente es rechtfertigen, den Bürger eines liberalen
Rechtsstaats überwachen zu dürfen. Das wird jetzt anders:
Vollkommen verdachtsunabhängig werden bald die so genannten
Datenschatten all derjenigen archiviert, die sich zur Kontaktaufnahme
nicht herkömmlicher Rauchzeichen bedienen. Im Gegensatz etwa zu
der noch vor wenigen Jahren kontrovers diskutierten akustischen
Wohnraumüberwachung ("Großer Lauschangriff"), die lediglich
der ohnehin grundrechtssensiblen Ausforschung vermeintlich
Verdächtiger diente, werden jetzt einfach alle überwacht.
Angesichts der zunehmenden Bedeutung elektronischer Kommunikation
hätte ein vergleichbarer Anschlag auf die Intimsphäre vor
zwanzig Jahren so ausgesehen, dass überall - am Alexanderplatz
ebenso wie im Schlafzimmer - ein Foto gemacht wird, sobald jemand den
Mund aufmacht. Damals wäre dies als absurd-komische
Science-Fiction gehandelt worden. Jetzt wird es bald zum Gesetzentwurf
der großen Koalition. Wahrscheinlich wird die Bundesregierung
darauf verweisen, sie setze nur Vorgaben aus Brüssel um - eine
Richtlinie, die sie zuvor allerdings mit beschlossen und gegen die sie
keine gemeinschaftsrechtlich motivierte Nichtigkeitsklage vor dem EuGH
erhoben hat.
Apropos Rauchzeichen: Es gibt gute Gründe anzunehmen, dass die
anderen Feinde einer liberalen Demokratie - Terroristen - sich von der
Vorratsdatenspeicherung nicht hindern lassen werden. Sie verwenden
einen Gutteil ihrer strategischen Intelligenz erfolgreich darauf, die
Überwachungssysteme auszuhebeln.
Die Vorratsdatenspeicherung ist nur eine Maßnahme zur besseren
Kontrolle und Überwachung: So sieht das Telemediengesetz eine
weitgehende Impressumspflicht vor, die möglicher Weise auch die
Betreiber von Weblogs treffen könnte. Anonyme Weblogs, etwa zu
Missständen in Unternehmen, werden so unmöglich gemacht. Und
vermutlich schon 2008 könnte es ein zentrales Meldegesetz geben,
demgemäß die Daten der Bundesbürger einheitlich erfasst
werden. Dadurch würde der interne Abgleich ebenso erleichtert wie
die Verbindung mit anderen Datenbanken, etwa denen der
Vorratsspeicherung. Sag mir, wo du wohnst und mit wem du Kontakt hast,
und ich sage dir, wer du bist.
Wie weit die Desensibilisierung gegenüber der individuellen
Datenspeicherung gediehen ist, zeigt ein Besuch der Website
www.vorratsdatenspeicherung.de, die sich kritisch mit dem Thema
auseinandersetzt. Ruft man sie auf, soll auf dem individuellen Computer
des Benutzers ein Cookie installiert werden, also eine kleine Datei,
die dem Websitebetreiber theoretisch ermöglicht, nachzuvollziehen,
wer wann wie lange auf seiner Seite war. Nicht alle Internetnutzer
lassen sich die Cookies zur Überprüfung anzeigen. Der
wichtigste Verbündete der technischen Erfassung ist die
Gewöhnung an sie.
Sebastian
Lovens
(aus dem Freitag von morgen)
Sonntag, 24. Dezember 2006
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flucht nach ägypten
nicht
ägypten
ist
fluchtpunkt
der flucht.
das kind
wird gerettet
für härtere tage.
fluchtpunkt
der flucht
ist das kreuz.
Kurt Marti
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Donnerstag, 23. November 2006
FORDERUNG NACH NPD-VERBOT * Eine
liberale Demokratie muss es aushalten können, dass Splittergruppen
auch mit nicht hoffähigen Parolen ihre Abschaffung fordern
"Verbieten, verbieten!" schallt es
jetzt wieder aus verschiedenen Ecken im Hinblick auf die NPD.
Unappetitliche Neonazi-Aktionen wie der geplante Aufmarsch im
brandenburgischen Halbe am vergangenen Wochenende scheinen diesem
Vorstoß Recht zu geben - tatsächlich steht es Deutschland
nicht gut zu Gesicht, wenn Neonazis am Vorabend des Volkstrauertages zu
seinem größten Soldatenfriedhof patrouillieren. Aber - ist
der Ruf nach einem neuerlichen NPD-Verbotsverfahren mehr als ein
Vorschlag, der seinen Charme daraus zieht, nur unter größtem
Aufwand abgelehnt werden zu können? Und - wohin könnte er
führen, berücksichtigt man die Vorgeschichte?
Ein Blick zurück: Bereits im Jahr 2000 stellten alle dazu befugten
Bundesorgane - Parlament, Regierung und Bundesrat - jeweils eigene
Anträge beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG), die
Nationaldemokratische Partei Deutschlands zu verbieten. Das Verfahren
stand unter keinem guten Stern: Zunächst musste es mit sieben
statt mit acht Richtern durchgeführt werden, weil die
Präsidentin des BVerfG, Jutta Limbach, nach Antragstellung
ausschied und ihre Nachfolgerin im Zweiten Senat, Gertrude
Lübbe-Wolff, nicht mehr ins laufende Verfahren nachrücken
konnte. Dann kam der Paukenschlag: Im März 2003 stellte das BVerfG
das Verfahren ein, weil der Staat nach Auffassung von drei Richtern zu
viele V-Leute in den Führungsebenen der NPD verankert hatte.
Einerseits sei dadurch die Staatsferne der Parteien gefährdet, die
das Grundgesetz zwingend vorsehe. Andererseits könne sich der
Staat redlicher Weise nicht auf die Aussagen von Leuten berufen, die
bei ihm in Lohn und Brot stehen. Drei von vier Richtern: Das reichte
zur Verfahrenseinstellung, weil jede für eine Partei nachteilige
Entscheidung in einem Verbotsverfahren mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit
gefällt werden muss - ob es das Verbot selbst ist oder lediglich
weitere Schritte dorthin.
Seitdem herrschte mittelschwere Ratlosigkeit unter den Vertretern der
anderen Parteien. Karlsruhe hatte dem Staat mit Verve
Stümperhaftigkeit bescheinigt und die Hürden für ein
neues Verbotsverfahren hoch gelegt. So ganz darauf verzichten, die
Verfassungsfeindlichkeit der NPD höchstrichterlich feststellen und
den rechten Parteienrand dadurch verbieten zu lassen, wollten etliche
jedoch nicht. Hinzu kamen Ermutigungen durch aktive oder ehemalige
Bundesverfassungsrichter wie den Präsidenten des BVerfG,
Hans-Jürgen Papier, die - obwohl die Verfassung sie zur
Zurückhaltung anhält - immer wieder darauf hinwiesen, es habe
sich ja lediglich um ein Verfahrensurteil gehandelt, eine Aussage in
der Sache sei nicht getroffen. Mittlerweile ist die NPD in zwei
Landtagen vertreten - Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern - und die
Antragsbefürworter wittern Morgenluft. Der Parteienstatus bringt
der NPD bedeutende Vorteile: Ihre Abgeordneten erhalten staatliche
Diäten, Landesverbände und Bundespartei ab einem gewissen
Wahlergebnis Wahlkampfkostenerstattung, Spenden sind steuerlich
privilegiert. Und was bei der Vorbereitung des NPD-Bundesparteitages in
Berlin vor zwei Wochen besonders deutlich wurde: Einer Partei
können viel schwerer als anderen Organisationen Versammlungen,
auch in öffentlichen Einrichtungen, untersagt werden.
Für Politiker wie den Berliner Innensenator Ehrhart Körting
(SPD) gute Gründe, der NPD den Parteienstatus abzuerkennen und
damit die Privilegien zu entziehen. Auch der SPD-Fraktionsvorsitzende
Peter Struck ist dafür. Bei den Gegnern überwiegt die
Skepsis, ob ein erneuter Verbotsantrag Erfolg hätte. Während
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) sich noch eindeutig
inhaltlich positioniert, indem sie dem politischen Kampf gegen die
Neonazis den Vorzug gibt, befürchten FDP-Chef Guido Westerwelle,
Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) und der
baden-württembergische Ministerpräsident Oettinger (CDU) eine
zweite Niederlage in Karlsruhe, die dann auch inhaltlich begründet
wäre und als Persilschein für die NPD durchgehen könnte.
Vorher müsste das Verfahren gewiss abgesichert werden - durch den
Abzug aller V-Leute, den die Verfassungsschützer noch nicht
bestätigt durchgeführt haben. Eventuell auch durch eine
Änderung der verfassungsgerichtlichen Verfahrensordnung, die im
Hinblick auf die Dauer und die nötigen Mehrheiten den Erfolg eines
Parteiverbotsverfahrens, wenn man es gedanklich durchgespielt,
unwahrscheinlich erscheinen lassen. Jedenfalls letzteres böte der
NPD ein Einfallstor für die Kritik, der Rechtsstaat müsse
erst seine eigenen Vorgaben ändern, um sie verbieten zu
können.
Bemerkenswerter Weise setzt sich kaum ein Akteur mit den inhaltlichen
Maßstäben des BVerfG auseinander, die ein erneuter
Verbotsantrag jenseits verfahrensrechtlicher Probleme erfüllen
müsste. Jene hat das Gericht auch nicht erst vor drei, sondern
bereits vor 50 Jahren aufgestellt: In den ersten und einzigen
erfolgreichen Parteiverbotsverfahren, gegen die Sozialistische
Reichspartei (SRP) 1952 und die Kommunistische Partei Deutschlands
(KPD) 1956. Damals entschied das Gericht, eine Partei müsse nicht
nur gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung der
Bundesrepublik sein, sondern hierzu eine aggressiv kämpferischer
Haltung an den Tag legen, die eine tatsächliche politische
Relevanz der Agitation und Propaganda nach sich zöge. Die rechte
SRP wurde letztlich als Nachfolgeorganisation der NSDAP verboten. Kann
man, will man das von der NPD wirklich behaupten?
Der NPD einen maßgeblichen Einfluss auf rechtsextreme Straftaten
mit verfassungsfeindlichem Hintergrund nachzuweisen, dürfte schwer
sein. Wie wenig Chancen Neonazis haben, selbst ihr Recht auf
Demonstrationsfreiheit ausüben zu können, hat sich zum 60.
Jahrestag des Kriegsendes am 8. Mai 2005 in Berlin ebenso eindrucksvoll
gezeigt wie am vergangenen Wochenende in Brandenburg, als sie nach
Seelow ausweichen mussten. Allenfalls das Konzept der "National
befreiten Zonen", also von Gebieten, in denen das staatliche
Gewaltmonopol durch faktische Neonazi-Herrschaft beeinträchtigt
wird, deutet auf die vom BVerfG geforderte aggressive
Verfassungsfeindlichkeit hin. Zur Zeit sieht es jedoch nicht so aus,
als ob es der NPD gelänge, dies in größerem Umfang
durchzusetzen.
Eine liberale Demokratie, auch wenn sie sich immer wieder ihrer eigenen
Wehrhaftigkeit versichern sollte, muss es aushalten können, dass
Splittergruppen auch mit nicht hoffähigen Parolen ihre Abschaffung
fordern. Wahlkampfkostenerstattung und Diäten sind die
hinzunehmende Kehrseite der Medaille, auf deren Vorderseite das
Vertrauen in die Selbstreinigungskräfte des demokratischen
Diskurses steht. Ein wenig ausgereiftes Verständnis des
wechselseitigen Verhältnisses zwischen Staat und Parteien
dokumentiert derjenige, der die Parteienprivilegien als Grund für
das Verbot anführt. Sie gelten für alle Parteien im gleichen
Maße.
Sebastian Lovens
(aus dem Freitag von morgen)
Samstag, 21. Oktober 2006
Schwundstufe
* Die Politik der großen Koalition stimmt unzufrieden,
SPD und CDU/CSU verlieren Wähler.
Das Wahlrecht zu verändern, scheint ein eleganter Ausweg.
Durchzuregieren - mit diesem Anspruch trat Angela Merkel die
Kanzlerinnenschaft an. Große Koalition, das klang nach den besten
Voraussetzungen dafür. 448 von 614 Sitzen im Bundestag: Das sah
nach einer zur Sattheit tendierende Stabilität aus, inklusive der
Möglichkeit, die Verfassung zu ändern. Der Bundesrat, seit
Jahrzehnten als Blockadeinstrument der jeweiligen Bundesopposition
gegeißelt, war neutralisiert: Auch hier haben Union und SPD
jedenfalls informell das Sagen. Schöne Aussichten also, um
durchzuregieren.
Aber es kam anders. Ein Jahr nach der Wahl hangelt sich die große
Koalition von Krise zu Krise. Wäre die Gesundheitsreform
gescheitert, stünden vielleicht bald Neuwahlen an. Der
Ex-Minister-in-spe Edmund Stoiber (CSU) griff am vergangenen Wochenende
beim CSU-Parteitag in Augsburg die SPD und insbesondere ihren
Vorsitzenden Kurt Beck an, als habe sich der Gegensatz zwischen den
beiden Volksparteien nicht wenigstens für eine Legislaturperiode
in eine Zweckgemeinschaft umgewandelt. Der Machtkampf zwischen
Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Union ist
mit Händen greifbar, während sich die SPD trotz ihrer
deutlich schwindenden Hausmacht in etlichen Ländern - die
spätestens seit der nordrhein-westfälischen Wahl dramatische
Ausmaße erhalten hat - in Phlegmatismus ergeht. Die Wähler
goutieren das alles nicht.
Es sieht nach Götterdämmerung für die beiden
großen Parteien aus, weil keine eine eigene Mehrheit für
sich erwarten kann, der Zusammenschluss aber auch frustriert. Union und
SPD kommen in Umfragen zusammen auf kaum mehr als 60 Prozent. Alle
anderen wählen neoliberal, grün, links - oder eine der vielen
so genannten Splitterparteien, die bei den jüngsten Wahlen in
Berlin auf über 13 Prozent der Stimmen kamen. Noch dramatischer
sieht es aus, berücksichtigt man die Nichtwähler.
Tatsächlich repräsentiert die "große Koalition" in
Mecklenburg-Vorpommern nur gut ein Drittel der wahlberechtigten
Bevölkerung. Unbeirrt aber vertreten Union und SPD den Anspruch,
besser zu wissen als die Wähler, wo es langgehen soll. In Hamburg
hat die CDU kürzlich die per Volksentscheid eingeführte
Möglichkeit zurückgenommen, zu kumulieren und zu
panaschieren, also: konkret zu entscheiden, wer in der
Bürgerschaft vertreten sein soll, statt die von den Parteien
aufgestellten Listen "von oben herunter" wählen zu müssen.
Dafür wurde die CDU, die in der Hansestadt derzeit mit absoluter
Mehrheit regiert, sogar aus den eigenen Reihen kritisiert. Der
Bürger als unmündiges Wesen, der einfach nicht verstanden
hat, was gut für ihn ist. Mit dieser anmaßenden
Wahlrechtsänderung wird sich vermutlich noch das Hamburger
Verfassungsgericht befassen müssen.
All dies sind Symptome einer Veränderung politischer
Präferenzen. Früher waren Systementscheidungen gefragt:
Sozialdemokratie versus rheinischem Kapitalismus, jeweils mit
grünen oder ordoliberalen Nuancen. Seit der Kapitalismus einfach
übriggeblieben ist und das Abschmelzen der Polkappen allenfalls
zum Wechsel des Stromanbieters führt, ist die Beliebigkeit
größer und die Bindung an die Volksparteien kleiner
geworden. Union und SPD, denen traditionell die Aufgabe zufiel, die
Richtung der Regierung zu bestimmen, haben sich zwangsgeehelicht und
damit ihren natürlichen Feind verloren. Die Folge: Desinteresse
der Wähler an der Politik, weil sie nicht mehr zwischen
Alternativen wählen können, sondern stets die fade
Konsenssuppe auslöffeln müssen. Die Wahl zwischen
Alternativen zu haben, belebt aber das demokratische Geschäft.
Ein Ausweg aus der Misere scheint für diejenigen, die sich stabile
Verhältnisse wünschen, die Veränderung des Wahlrechts zu
sein. Während beim Verhältniswahlrecht die insgesamten
Stimmenverhältnisse über die Stärke der Fraktionen
entscheiden - so wie bei uns zur Zeit -, schickt das Mehrheitswahlrecht
nur den in einem Wahlkreis relativ erfolgreichsten Bewerber ins
Parlament. Auch in Deutschland könnte das Mehrheitswahlrecht, wie
es etwa in Großbritannien gilt, eingeführt werden. Der
maßgebliche Artikel 38 des Grundgesetzes überlässt es
dem einfachen Gesetzgeber, zu bestimmen, nach welchem Verfahren der
Bundestag gewählt wird. Das Bundeswahlgesetz könnte daher
theoretisch jederzeit geändert werden. Tatsächlich ist das
nur in einer großen Koalition machbar: Ein kleinerer
Koalitionspartner würde sich damit ab der nächsten Wahl aus
dem Parlament schießen. In der großen Koalition von 1966
bis 1969 gab es schon einmal den Versuch, das Mehrheitswahlrecht
einzuführen - allerdings sprangen die Sozialdemokraten kurzfristig
ab, um sich die Möglichkeit einer sozialliberalen Koalition nicht
zu verbauen.
Es hätte einige Vorteile, das Mehrheitswahlrecht. Die absolute
Mehrheit einer politischen Hauptströmung wird sehr viel
wahrscheinlicher, die Wähler könnten Regierungen wirklich
abwählen, statt nur die Koalitionspartner zu verschieben - und die
Bindung der Abgeordneten an die Wähler würde erhöht, da
niemand mehr über lediglich parteiintern aufgestellte Landeslisten
in den Bundestag gelangen könnte. Andererseits zementiert das
Mehrheitswahlrecht die Parteienlandschaft, weil neue Parteien kaum eine
Chance haben, Direktmandate zu erringen. Zudem müssten die
Volksparteien noch mehr als ohnehin schon um die Mitte werben, weil
hier die Wahl entschieden wird, und könnten politische Ansichten
jenseits des Mainstreams vernachlässigen. Die Vertreter von FDP,
Grünen und Linkspartei, aber auch der NPD müssten für
eine parlamentarische Präsenz ihre Auffassungen dann in Union und
SPD durchsetzen. Vor allem aber droht die Gefahr, dass die grobe
Richtungsentscheidung der Wähler nicht abgebildet wird:
Würden etwa in einem Berliner Wahlkreis 30 Prozent für den
CDU-Kandidaten, 28 Prozent für den der SPD, 15 Prozent für
den Grünen und 15 Prozent für den Linken stimmen, würde
der CDU-Kandidat in den Bundestag einziehen, während die anderen
Stimmen verfielen. Ein Garant für hohes Interesse ist das
Mehrheitswahlrecht zudem nicht: An der letzten britischen Unterhauswahl
nahmen nur gut 60 Prozent der Wahlberechtigten teil.
Und knapp kann es auch beim Mehrheitswahlrecht werden. Hätten im
September 2005 nur die Erststimmen über die Besetzung des
Bundestages entschieden, stellte die Union 150 Abgeordnete, die SPD
145, die Linkspartei 3 und Hans-Christian Ströbele verträte
die Grünen im Parlament. Eine Mehrheit von einer Stimme für
Angela Merkel. Keine schönen Aussichten zum Durchregieren. Die
gewünschte Stabilität käme besser von innen heraus - und
aus dem Vertrauen der Wähler in eine führungsstarke Politik,
die deren Interessen wahrt.
Sebastian Lovens
(aus dem Freitag von gestern)
© 2007 Sebastian Lovens.
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