Einer muslimischen Lehrerin, die aus
religiöser Motivation in
der Schule ein islamisches Kopftuch trägt, steht die
Bekenntnisfreiheit
ebenso zur Seite wie einer Ordensschwester, die im Nonnenhabit
unterrichtet. Dass das eine als fremd und ungewohnt und dann als
'objektive Provokation' gekennzeichnet wird, das andere hingegen
vertraut ist, macht vor der Bekenntnisfreiheit keinen Unterschied, es
spiegelt nur die vorhandene Pluralität unserer Gesellschaft.
Mit dieser vertraut zu machen ist auch Teil des staatlichen Bildungs-
und Erziehungsauftrags in der Schule.
(Ernst-Wolfgang Böckenförde in der FAZ vom 17. Juli 2004, via Perlentaucher. Mehr zum Unterdrückungsfeudel.)
(Ernst-Wolfgang Böckenförde in der FAZ vom 17. Juli 2004, via Perlentaucher. Mehr zum Unterdrückungsfeudel.)

