There and Back Again
Hier kein Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit!
Blog von Sebastian Lovens
Letzte Autorenberührung: 13.10.2007; 14:16:25 Uhr.

   

 Dienstag, 24. August 2004
Was ein Ministerpräsident ist, darüber gibt jedes lateinische Schulwörterbuch unter "minister" und "praesidere" prompte, klare Auskunft: Das ist der, der den ersten - nach Platon so benannten - "Dienern" des Staates "vorsitzt". Aber stellen wir die heikle "Kanzler"-Frage, so wird es verwirrend: Da nennt der gute, alte zweibändige "Georges" in Band I, Spalte 951, erst ein Substantiv cancellarius mit den Bedeutungen "Türsteher" oder "Kanzleidirektor" und dann ein Adjektiv cancellarius, cancellaria, cancellarium mit der Bedeutung "hinter Gittern gemästet". So schwarz auf weiss, aber was in aller Welt hat das mit einem "Kanzler" zu tun?
Mit den "Gittern" sind wir auf der rechten Fährte. Ein "Lattenzaun mit Zwischenraum, hindurchzuschaun", die Latten über Kreuz schräg gestellt, hiess im Lateinischen cancelli, "die Latten, die Schranken". Daher die Bezeichnung cancellarius, "der an den Schranken", für den Gerichtsdiener, der zwischen Gericht, Parteien und Publikum vermittelte, Schriftsätze entgegennahm und Urkunden aushändigte; daher, nebenbei, auch das Qualitätsprädikat für die hinter Gittern gemästeten Wacholderdrosseln oder Krammetsvögel.
Die Funktion jenes cancellarius an den Schranken zwischen Behörde und Publikum war eine buchstäbliche Schlüsselfunktion; so begegnen in der Folge Träger dieses Titels als Privatsekretäre hoher Magistraten, mit dem Ehrentitel eines "vir clarissimus" ausgezeichnet und in den respektablen Senatorenrang erhoben. Von diesen spätantiken cancellarii hatte der mittelalterliche kanzellari, kanzelaere oder auch schon kanzler seinen Titel: Auch der vermittelte ja sozusagen "an den Schranken" zwischen Kaiser und Volk - und vermittelt unter diesem Stichwort zwischen den cancellarii der Antike und den "Kanzlern" der Gegenwart.
Die gleichen lateinischen cancelli, diese "Latten" oder "Schranken", haben übrigens auch der "Kanzel" in der Kirche Pate gestanden: An dem hölzernen, steinernen oder schmiedeeisernen Gitterwerk zwischen Kirchenchor und Kirchenschiff, Klerikern und Laienvolk hatte das Lesepult seinen Platz, von dem herab der Diakon seine Predigt hielt und seine Gemeinde allenfalls auch einmal "abkanzeln" konnte. Von der pfarrherrlichen Warte dieser Kirchen-"Kanzel", die ja noch tatsächlich an oder über den (Chor-)Schranken stand, ist das Wort in jüngerer Zeit auf die Aussichts-"Kanzel" etwa über dem Rheinfall und von da in jüngster Zeit auf den Hightech-Hochsitz der Piloten-"Kanzel" übergesprungen.
Damit ist der Morgenstern'sche "Lattenzaun mit Zwischenraum, hindurchzuschaun" aus dieser Wortgeschichte, so scheint es, nun vollends "nach Afri-od-Ameriko" entflohen. Und doch nur so lange, bis auf der grossen Klappertafel in der Abflughalle die anglolateinische Anzeige "cancelled" erscheint: Das lateinische cancellare, eigentlich "kreuzweise vergittern", bedeutete schon unter römischen Juristen so viel wie "ausstreichen", entsprechend unserem alten "Ausixen" auf der Schreibmaschine.

(Klaus Bartels in der Neuen Zürcher Zeitung)



Nach einem bayerischen Gesetzentwurf (nach dem ich derzeit fahnde, S.L.) sollen Bayerns Polizisten Telefone abhören können, ohne dass der Überwachte eine Straftat begangen hat. Auch das Verwanzen von Wohnungen soll im Freistaat rein präventiv erlaubt werden. Als erstes Bundesland will Bayern zudem mit der Erfassung von Autokennzeichen Straftätern auf die Spur kommen.
Vor allem die High-Tech-Verbrecherjagd, bei der Kameras die Autokennzeichen aller Autofahrer scannen und mit den Fahndungsdateien der Polizei abgleichen, lässt auf ein umfassendes Überwachungskonzept schließen. Entgegen früherer Äußerungen ist die digitale Überprüfung von Autofahrern nicht nur an Grenzen oder an Autobahnen geplant. Der Gesetzentwurf präsentiert gleich eine ganze Liste von Orten, an denen künftig Kameras verdeckt aufgebaut werden können: in Bahnhöfen und Flughäfen, in Einkaufszentren und Krankenhäusern, auf Parkplätzen und in Bordellen. Während Videokameras die Fußgänger beobachten, überprüfen die Kennzeichenerfassungskameras die Autofahrer - so ergänzen sich die Systeme und ermöglichen eine umfassende Kontrolle.
Zwar beteuert die Landesregierung, es sei keine Massenspeicherung geplant. Die Daten der Autofahrer, nach denen nicht gefahndet werde, würden sofort gelöscht. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Ausnahmen sind vorgesehen. Schon ein Falschparker kann demnach gespeichert bleiben.

(Sigrid Averesch in der Berliner Zeitung)



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