Das Berliner Verwaltungsgericht hat
angeordnet, dass ein Mann am
Verkehrsunterricht teilnehmen muß, der das erste Mal bei einem
Verkehrsverstoß erwischt wurde und der zu seiner Verteidigung
vorgebracht hatte, er sei "Volljurist". Das Gericht hatte
bereits "Zweifel, ob bei allen Volljuristen stets von ausreichenden
Kenntnissen der Straßenverkehrsvorschriften" auszugehen sei. Bei
diesem
Mann jedoch sei anzunehmen, dass er die Bedeutung der Vorschriften
nicht erfasst habe. Er hatte sein Auto unverschlossen, mit offenem
Fahrerfenster und Schiebedach am Straßenrand abgestellt, entgegen
der
Fahrtrichtung und schräg zur Fahrbahnkante. Das so geparkte Auto
erzeugte einen Rückstau. Der Mann weigerte sich, es umzustellen,
schickte seine Ehefrau, die ausrichtete, ihr Mann wolle nicht beim
Grillen gestört werden. Die Polizei hatte Mühe, den Mann zu
seinem Auto
und schließlich zum Umsetzen des Autos zu bewegen. Er beschimpfte
die
Beamten, weigerte sich, den Wagen zu entfernen und klagte
schließlich
vor Gericht gegen die Anordnung der Straßenverkehrsbehörde,
am
Verkehrsunterricht teilzunehmen: Er sei Volljurist und bedürfe
keiner
verkehrsrechtlichen Belehrung.
(via Handakte WebLAWg mwN)
(via Handakte WebLAWg mwN)

